Die Praxis verfügt über eine Abrechnungsgenehmigung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Hierzu müssen sie Ihre Versichertenkarte zum Termin immer mitbringen, ggf. ist ein Überweisungsschein
notwendig (sog. Hausarztprogramm, sprechen Sie ihre Hausarztpraxis darauf bitte an, falls dies bei Ihnen zutrifft).
Privatversicherte klären die Rahmenbedingungen nach der Erstvorstellung mit ihrer Versicherung. Die Abrechnung erfolgt dann direkt mit den Versicherten über eine Rechnung, die bei der privaten
Krankenkasse eingereicht wird. Ggf. ist ein gesonderter Antrag notwendig. Dies besprechen wir in der ersten Sitzung.
Selbstzahler erhalten eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).